Bauvorhaben – das geplante Bauen
In der heutigen Zeit verschwinden immer mehr Wiesen und Wälder, um Platz für neue Wohnungen, Häuser und andere bauliche Anlagen zu machen. Doch ist der Bau keine Sache von wenigen Wochen, sondern bedarf einer genauen Planung und der korrekten Ausführung. Natürlich findet beim Bau eine Arbeitsteilung statt, das heißt, heute werden von verschiedenen Firmen verschiedene Baustoffe gebracht. Wodurch oft ein wahres Chaos auf der Baustelle ausbricht und nur große organisatorische Talente können dieses Chaos beherrschen und eine gewisse Ordnung hereinbringen. Doch bevor es so weit ist, muss erstmals das Vorhaben, etwas zu bauen, erreicht werden.
Allgemein versteht man unter Bauvorhaben das Vorhaben, ein Gebäude oder ein Haus zu errichten, beziehungsweise zu ändern; also größere Veränderungen wie beispielsweise der Bau einer Garage. Die Definition dieses Begriffes variiert dabei aber auch zwischen den verschiedenen Ländern, wobei ein Großteil der Staaten eine reine Nutzungsänderung zum Bauvorhaben zählt. Dies ist dem jeweiligen öffentlichen Baurecht zu entnehmen. Letztlich ändert dies nichts daran, dass die Bauvorhaben im Normalfall genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Dies orientiert sich wieder an der Art des Baus und der Regelungen der Kommunen beziehungsweise Bundesländer.
Um ein größeres Bauvorhaben zu starten, muss vorher ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden. Dies dient als Überwachung und soll garantieren, dass keine illegalen Anlagen oder Häuser gebaut werden oder irgendwelche anderen Gesetze gebrochen werden. Heutzutage ist dies auch nötig, schließlich haben viele andere Staaten Schwierigkeiten mit dem Bau von illegalen Gebäuden. Für die Prüfung dieser Anträge sind meist Bauaufsichtsbehörden zuständig, die die vorgelegten Anträge auf ihre Richtigkeit überprüfen. Natürlich gibt es für das Wort Bauvorhaben auch gebräuchliche Abkürzungen wie beispielsweise BV, BVH oder Bauvorh.